1. Der Verein will seinen Mitgliedern und Interessenten den Tauchsport näher bringen. Auch ist er bestrebt, mit allen öffentlichen Einrichtungen zusammen zuarbeiten.
2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Mittel des Vereins dürfen nur zu satzungsgemäß bestimmten Zwecken verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4. Es darf keine Person durch Angaben die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.